Ohne eine private Altersversorgung ist ein vernünftiges Auskommen im Alter kaum mehr möglich – das ist Fakt. Die gesetzliche Rentenversicherung ist am Ende ihrer Kräfte und die demographische Entwicklung der nächsten Jahre wird diesen Trend noch verstärken.
Eigentlich stellt sich daher heute nicht mehr die Frage, ob, sondern viel mehr wie man seine private Altersvorsorge aufbauen möchte. Einer der effektivsten Wege ist dabei für Arbeitnehmer ganz ohne Zweifel die betriebliche Altersversorgung. Was aber ist eine betriebliche Altersversorgung eigentlich genau und wie funktioniert sie?
Die Formen der betrieblichen Altersversorgung
Nun, zunächst einmal sei gesagt, dass die häufigsten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung die Direktversicherung und die Pensionskasse sind. Beide Formen der betrieblichen Altersversorgung werden dabei auf dieselbe Art durchgeführt, nämlich als so genannte Entgeltumwandlung.
Der Beitrag, der für die betriebliche Altersversorgung aufgewendet wird, wird dabei stets dem Bruttolohn des Arbeitnehmers belastet. Auf diese Weise wird erreicht, dass man sich auf diesen Betrag die Steuern und die Sozialabgaben sparen kann. Je nach Steuerklasse kann sich auf diese Weise schnell ein Vorteil von bis zu 100 % auf den Eigenbeitrag ergeben. Für einen Nettoverzicht von 50,- € sind daher oft bis zu 100,- € Sparrate in den jeweiligen Altersvorsorge-Vertrag realistisch.
Betriebsrente: Steuer am Ende der Laufzeit
Da die betriebliche Altersversorgung in der Sparphase steuer- und sozialabgabenbefreit ist, erlaubt der Staat sich, am Ende der Laufzeit eine Steuer- und Sozialabgabenpflicht für die Endauszahlung zu verlangen. Auch wenn das auf den ersten Blick etwas gemein klingt – den Vorteil in der Ansparphase wiegt diese Belastung so gut wie nie auf.
Am vorteilhaftesten ist es natürlich, wenn auch der Arbeitgeber einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung seiner Arbeitnehmer leistet. Egal ob nun in Form eines Arbeitgeberzuschusses oder einfach nur indem er die Sozialabgabenersparnisse, die ihm durch die Entgeltumwandlung entstehen, an den Arbeitnehmer weiterreicht. Aber auch die Einbindung von vermögenswirksamen Leistungen kann einen zusätzlichen Reiz bieten, denn hier beteiligen sich die Arbeitgeber ebenfalls sehr häufig.