Recht zur Sonderkündigung
Die Frist zur Kündigung bei Fahrzeugversicherungen muss beispielsweise nicht eingehalten werden, wenn der Versicherer die Gebühren erhöht. Hat man als Versicherter kein Recht zur Kündigung, so kann man seine Pkw-Versicherung oder Lkw Versicherung prinzipiell immer zum Jahresende kündigen. Die Kündigung muss hierbei indes bis spätestens am 30. November eingereicht werden. Abgesehen von der ordentlichen Kündigung [...]
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24. Januar 2012 























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