Der Betriebsrat stellt in einem Betrieb die Vertretung der Arbeitnehmerseite dar. Er bringt die Interessen der Belegschaft bei der Geschäftsleitung vor und versucht nachdrücklich, diese im Sinne des Personals durchzusetzen. Gewählt wird der Betriebsrat von den Arbeitskräften, worauf diese – vorausgesetzt sie arbeiten in der Privatwirtschaft – gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz einen rechtlichen Anspruch haben.
Die Voraussetzung
Jeder Betrieb ab einer Größe von fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern kann einen Betriebsrat ins Leben rufen. Das ist aber nicht zwingend nötig, sondern nur, wenn die Angestellten es möchten. Wahlberechtigt sind alle Arbeitskräfte ab 18 Jahren, die für eine Dauer von mindestens drei Monaten eingestellt sind. Dabei ist es unerheblich, ob sie in Teil- oder Vollzeit arbeiten. Wieviele Betriebsräte es in einer Firma gibt, hängt von deren Größe ab. In Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern besteht der Rat aus nur einer Person. Sind es über 21 Mitarbeiter, wird der Betriebsrat aus mehreren Personen gebildet. Zur Wahl stellen können sich alle Beschäftigten, die sich dazu berufen fühlen, sofern sie bereits ein halbes Jahr im Unternehmen beschäftigt sind.
Die Wahl
Die Betriebsratwahl findet geheim und alle 4 Jahre, letztmalig im Jahr 2010, von März bis Mai statt. Die nächsten regelmäßigen Wahlen sind also 2014. Allerdings kann man in einem Betrieb, in dem bisher noch kein Betriebsrat vorhanden war, diesen jederzeit wählen. Dann besteht eine verkürzte Amtszeit bis zum Zeitpunkt des nächsten regulären Wahlturnus.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund
Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB ist der Verbund aller Einzelgewerkschaften wie ver.di, IG BAU, EVG usw. und organisiert alle gewerkschaftlichen Aktionen. Er steht stellvertretend für die Gewerkschaften gegenüber der nationalen und internationalen Politik für die Interessen, Wünsche und Forderungen aller Arbeitnehmer ein. Eine seiner Funktionen ist die Unterstützung der Betriebsräte. Der DGB und die Gewerkschaften stehen diesen mit wirtschaftlichem und rechtlichen Rat und natürlich mit Tat zur Seite, wenn es darum geht, Arbeitnehmer zu schützen und Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Mehr zum DGB und den momentan stattfindenden Betriebsratswahlen
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