Die Frist zur Kündigung bei Fahrzeugversicherungen muss beispielsweise nicht eingehalten werden, wenn der Versicherer die Gebühren erhöht.
Hat man als Versicherter kein Recht zur Kündigung, so kann man seine Pkw-Versicherung prinzipiell immer zum Jahresende kündigen. Die Kündigung muss hierbei indes bis spätestens am 30. November eingereicht werden. Abgesehen von der ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist, haben Sie als Verbraucher dagegen unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Sonderkündigungsrecht. So kann man seinen Versicherungsvertrag zum Beispiel vorzeitig kündigen, wenn die Versicherung die Versicherungsgebühren erhöht. Ab der Bekanntgabe der Prämienerhöhung hat man einen Monat lang die Möglichkeit, seinen Vertrag zu kündigen. Dabei ist man an keinerlei ordentliche Fristen, wie etwa die einmonatige Kündigungsfrist, gebunden.
Ein Sonderkündigungsrecht kann auch dann entstehen, wenn die Einstufung in der Regionalklasse angehoben wird. Hier kommt es bekanntlich darauf an, wer für die Abänderung der Einstufung Verantwortung trägt. Wenn Sie beispielsweise umziehen, ändert sich die Regionalklasse automatisch – in diesem Falle haben Sie jedoch kein Sonderkündigungsrecht. Wenn der Versicherer Ihr Fahrzeug jedoch infolge von vermehrten Schadensmeldungen in eine andere Regionalklasse einstuft, können Sie Ihr Recht zur Sonderkündigung einsetzen und den Versicherungsvertrag vorzeitig freistellen.
Weitere Anlässe für ein außerordentliches Recht zur Kündigung bei KFZ Versicherungen
Abgesehen von der außerordentlichen Kündigung von Kfz-Versicherungen im Falle einer Beitragserhöhung und im Falle einer Umstufung in eine andere Regionalklasse, gibt es auch noch verschiedene weitere Gründe für die Entstehung eines Sonderkündigungsrechts.
So kann man als Verbraucher bspw. nach der Abwicklung eines Schadensfalls seinen Vertrag verfrüht kündigen. Hierbei gilt eine Spanne von einem Monat, ab der abgeschlossenen Schadensregulierung. Für die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts müssen nicht einmal Gründe vorliegen, denn auch wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit abgewickelt wurde, können Sie Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen vorzeitig stornieren. Der Hauptgrund für eine Kündigung ist in diesem Fall daher nicht Unzufriedenheit, sondern die meist schlechtere Einstufung in der SF-Klasse.
Auch im Falle eines Fahrzeugwechsels entsteht für Sie als Versicherungsnehmer ein Recht zur Sonderkündigung. Hierbei gibt es in der Regel kaum Probleme, weil man mit einem neuen Vehikel nicht an den bisherigen Versicherer gebunden ist. Auch wenn Sie Ihr Gefährt stilllegen und damit nicht mehr nutzen, können Sie Ihre Kfz-Versicherung vorzeitig und ohne Befolgung einer Frist kündigen.
Wenn Ihr Beitrag aufgrund der Tatsache der neuen Einstufung in die Typ- oder Regionalklasse erhöht wurde (verdeckte Beitragserhöhung) besteht für Sie gleichfalls ein Sonderkündigungsrecht.
Achten Sie indes darauf, dass Sie Ihre Kündigung auch oder gerade bei einem Sonderkündigungsrecht schriftlich und per Einschreiben einreichen.